Friedhofsgebühren der Friedhöfe im Kreis Saarlouis

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(Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der Stadt Saarlouis – Stand: 09.02.2006)

Die Gebühren der Friedhöfe im Kreis Saarlouis sind identisch.

Es fallen folgende Kosten an :

1. Überlassung von Grabstätten (Nutzungsrecht)

ReihengräberNutzungszeit in JahrenKosten
a) für Verstorbene über 5 Jahre 20 1.060,00 €
b) für Verstorbene unter 5 Jahren 15 470,00 €
c) Urnen (auch Urnenbaumgrab) 20 420,00 €
d) für Verstorbene über 5 Jahren bei Erdbestattungen in Neuforweiler 25 1.270,00 €

FamiliengräberNutzungszeit in JahrenKosten
a) für Erdbestattungen je Grabstelle 20 1.440,00 €
b) für Urnenbestattungen je Stelle (bis zu 4 Urnenbeisetzungen mögl.) 20 1.090,00 €
c) für Beisetzungen in Grüften je Stelle 20 1.940,00 €
d) für Erdbestattungen in Neuforweiler je Grabstelle 25 1.730,00 €



2. Verlängerung des Nutzungsrechtes an Familiengrabstellen

Die Gebühr berechnet sich nach der Zahl der Verlängerungsjahre und –monate, wobei ein angebrochener Monat als ganzer Monat zählt (Liste auszugsweise).

JahreFamiliengrabUrnenfamiliengrab
1 90,00 € 70,00 €
2 180,00 € 140,00 €
3 260,00 € 200,00 €
4 350,00 € 260,00 €
5 420,00 € 320,00 €
10 800,00 € 600,00 €
15 1.140,00 € 860,00 €
20 1.440,00 € 1.090,00 €
25 1.730,00 € 1.310,00 €



3. Grabaushub, Bestattung, Verfüllen - Reihen- oder Familiengrab

BeschreibungPreis
1. für Verstorbene über 5 Jahren 600,00 €
2. für Verstorbene unter 5 Jahren 230,00 €
3. für Urnen (auch Urnenbaumgrab) 230,00 €
4. für Beisetzungen in vorhandenen Grüften (nur Bestattung) 230,00 €
5. für Totgeburten 230,00 €



4. Benutzung der Leichenhallen (auszugsweise)

BeschreibungKosten
1. Trauerhalle 260,00 €
2. Kleine Trauerhalle (Beaumarais, Alter Friedhof Fraulautern) 130,00 €
3. Leichenhalle (unabhängig von den Benutzungstagen) 340,00 €



Stand der Daten: Siehe oben. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.