Die Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung findet nach der Einäscherung die Beisetzung in einer Urne statt. Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn sie vom Verstorbenen durch dessen Willenserklärung verfügt wurde oder wenn sie von den Angehörigen angeordnet wird.
Als Vorsorgeregelung besteht die Möglichkeit, eine für sich selbst gewünschte, künftige Feuerbestattung dadurch sicherzustellen, daß bei dem zuständigen Standesamt vorgesprochen und dort der letzte Wille, feuerbestattet zu werden, hinterlegt wird. Die Standesämter haben in der Regel Vordrucke, die sinngemäß enthalten :
Es ist mein letzter Wille, dass ich nach meinem Tode feuerbestattet werde.
Diese Erklärung können Sie sich auch über unser Formularcenter beschaffen :
Diese Erklärung sollte, sofern man für sich selbst wünscht, dereinst feuerbestattet zu werden, abgegeben und beim Standesamt hinterlegt werden. Da im Todesfall das Standesamt eingeschaltet wird, wird diese letztwillige Verfügung sicher beachtet.
Im Trauerfall eines Familienmitgliedes genügt es, wenn der Ehepartner oder eines der Kinder oder leibliche Verwandte vor dem Standesbeamten bezeugen, daß es der letzte Wille des / der Verstorbenen war, nach seinem / ihrem Tode feuerberstattet zu werden.
Die Urne kann in einem normalen Grab beigesetzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ein vorhandenes Grab zu verwenden. Auch kann man ein separates Urnengrab kaufen.